ActiDes bietet Anlagen zur Desinfektion von Trinkwasser- und Prozesswassersystemen für alle Anforderungen und Verbrauchsmengen. Grundsätzlich verwenden wir das zugelassene Desinfektionsmittel ActiDes blue, mit dem Wirkstoff Natriumhypochlorit. Das Desinfektionsmittel wird aus Wasser und Salz über eine Membranzellenelektrolyse hergestellt.

Das Verfahren entspricht den zugelassenen Verfahren und Stoffen gem. den Listen des Umweltbundesamtes.

ActiDes differenziert zwischen zwei Anlagentypen: Dosieranlagen und Produktionsanlagen

Die Wahl des richtigen Anlagentyps und der Anlagengröße hängt im wesentlichen von den Wasserverbräuchen und den örtlichen Gegebenheiten ab. Das ActiDes-Team unterstütz Sie bei der richtigen Auswahl.

Dosieranlagen

für kleine bis mittlere Verbräuche
bis ca. 150 m3 monatlicher Wasserverbrauch
Dosieranlage mit Messtechnik
Lieferung des Desinfektionsmittels durch ActiDes

Eingesetzter Wirkstoff: Natriumhypochlorit

EasyDos Refill 200 – Dosieranlage

Produktionsanlagen

für mittlere bis hohe Verbräuche
ab ca. 100 m3 monatlicher Wasserverbrauch
Produktionsanlage mit Messtechnik
Herstellung des Desinfektionsmittels aus Wasser und Salz vor Ort
Eingesetzter Wirkstoff: Natriumhypochlorit

ActiDes P300 – Produktionsanlage

Beide Anlagentypen werden in das Trinkwassersystem eingebunden. Hierzu ist die Mitwirkung eines Sanitärinstallateurs erforderlich, der die bauseitigen Voraussetzungen schafft.
Hierzu zählen der Einbau:

  • eines Kontaktwasserzählers
  • einer Einimpfstelle
  • einer Wasser-Entnahmestelle (nicht bei Dosieranlagen)
  • und eine Einbindung an das Abwasser (nicht bei Dosieranlagen)

ActiDes stellt die dafür notwendigen Materialien zur Verfügung.

ActiDes empfiehlt den Einsatz von Chlormesstechnik zur Überwachung und Dokumentation

Der Gesetzgeber verpflichtet den Immobilienbesitzer / -betreiber den Betrieb von Desinfektionsanlagen ordnungsgemäß zu überwachen und zu dokumentieren. Dies kann durch regelmäßiges manuelles Messen erfolgen oder mit Hilfe von automatischen Messsystemen, die alle Daten digital aufzeichnen.

Der Einsatz von Anlagen zur Trinkwasseraufbereitung muß gem. den Vorgaben der Trinkwasserverordnung dem zuständigen Gesundheitsamt – vor Inbetriebnahme – angezeigt werden. ActiDes kann Sie hierbei unterstützen.

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