Sichern Sie Ihre kritische Infrastruktur mit Anlagen von ActiDes vor Verkeimungen.
Eine permanente Desinfektion des Trinkwassers sollte grundsätzlich vermieden werden.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt ein Minimierungsgebot vor, so wenig wie notwendig, dem Trinkwasser beizumischen. Häufig ist dies aber zu Gefahrenabwehr und zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen unvermeidbar, eine permanente Desinfektion zu nutzen.
ActiDes begleitet seit Jahren Kunden in den folgenden Bereichen mit permanenten Lösungen:
- Krankenhäuser
- Zahnärzte
- Pflegeeinrichtungen
- Justizvollzugsanstalten
- Hotels
Schauen Sie sich unsere Anlagentechnik an und lassen Sie sich von unseren langjährigen Erfahrungen überzeugen.
Fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.
Wenn Sie die erforderlichen Angaben nicht kennen oder unsicher sind, rufen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen auch am Telefon.
030-2060 – 5490 – Wir sind bundesweit tätig!